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Herzlich Willkommen bei Hände für Hamburg

Warum sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie?

In den meisten Fällen ist eine Pflegebedürftigkeit innerhalb der Familie eine der größten Ängste im Leben, der wir uns stellen müssen. Auch wenn sie aufgrund von Alter oder anderen Gründen vorhersehbar war, passiert es oft, dass wir uns mit diesem Thema nicht auseinandersetzen möchten.

Wir bei Hände für Hamburg haben es uns zur Aufgabe gemacht, Pflegefälle und alle Betroffenen dabei zu unterstützen, das Beste aus der Situation zu machen. Wir wissen, dass wir dies nur gewährleisten können, wenn wir Wert auf eine ausgewogene Balance zwischen fachkundiger Kompetenz und menschlicher Wärme legen.

Fragen oder Sorgen?

Leistungen

Pflege

Die Pflege eines Menschen verbirgt mehr Aufwand als im ersten Blick vermutet wird. Wir bei Hände für Hamburg sehen die Pflegeleistung in 2 Aufgabenbereichen. Die typischen Aufgaben einer Pflegekraft, wie das Helfen beim Anziehen, Zubereiten von Mahlzeiten und die medizinische Versorgung unserer Kunden, bilden das Fundament der Arbeit. Darüber hinaus bildet die zwischenmenschliche Wärme zu unseren Kunden das Herz unserer Tätigkeiten.

Betreuung

Das Betreuen eines Kunden besteht für uns nicht nur aus Fahrten und der Begleitung zum Arzt. Die meisten Patienten haben durch die Pflegebedürftigkeit ihre Tagesstruktur verloren. Wir helfen beim Wiederherstellen und Aufrechterhalten der einer angepassten täglichen Routine, sowie das Fortführen von sozialen Kontakten. Daher ist es unser Ziel, unseren Patienten wieder das Gefühl eines geregelten Alltags zu geben sowie wieder mit Menschen in Kontakt zu kommen.

Haushalt

Wenn es um Unterstützung von alltäglichen Aufgaben, wie bei der Wäsche, dem Einkaufen oder Kochen geht, sind wir für Sie da. Wir erledigen Aufgaben zuverlässig, akkurat und nach den Wünschen unserer Kunden.

Philosophie

Unsere Philosophie lautet: „helfende Hände für Hamburg“
Die Unterstützung von Menschen, vor allem die Pflege, ist eine der herausforderndsten Tätigkeiten, die es gibt. Mit dem richtigen Mindset jedoch gibt sie mindestens genauso viel zurück.
Wir von Hände für Hamburg glauben daran, dass ein Team zu Großem fähig ist, wenn jedes Mitglied von derselben Philosophie getrieben wird. Daher ergänzen wir unser Team auch nur mit Fachkräften, die dieser Philosophie treu sind.

Beratung

Einfach beraten

Fragen kostet nichts. Die Pflegebedürftigkeit kommt in den meisten Fällen ganz plötzlich. Die damit einhergehende Verantwortung ist für die meisten sehr überwältigend. Wir helfen Ihnen in dieser schwierigen Anfangsphase aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt kostenlos und klären alle wichtigen Fragen:

Wo muss ich was beantragen? 
Welche Mehrkosten entstehen? 
Inwiefern hilft uns der Staat?

Einfach selber machen

Wenn man von heut auf morgen ohne jegliche Vorkenntnisse in diese anspruchsvolle Rolle gerät, scheint es im ersten Augenblick als unmögliche Aufgabe. Doch als Angehöriger werden Sie die den meisten Anteil an der Pflege des Betroffenen leisten müssen. 

Ohne Ihre Hilfe ist die Versorgung Ihrer Angehörigen kaum möglich. Um Sie für diese Aufgabe zu befähigen, bieten wir eine Praxisanleitung zur Pflege an. Darunter gehören Grifftechniken, Gewichtsverlagerungen, Schulungen zur Einnahme von den relevanten Medikamenten und weitere Tipps und Tricks.

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir hier die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen eines

Begutachtungsverfahrens festgestellt. Der MD tritt als neutraler Gutachter im Auftrag aller Krankenversicherungen auf.

  1. Lassen Sie sich von Ihrer Pflege/Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegrad schicken. Auch ein Familienangehöriger oder guter Bekannter kann das für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.
  2. Wenn Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
  3. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MD.
  4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MD anwesend zu sein. Gerne bieten wir Ihnen diese Begleitung als Serviceleistung an.
  5. Die Begutachtung findet in Ihrer Häuslichkeit statt und dauert ca. 60 Minuten. Das Ergebnis teilt Ihnen Ihre Pflegekasse mit. Aktuell dauert die Feststellung vom Antrag bis zur Mitteilung des Ergebnisses ca. 4-6 Wochen. Selbstverständlich können Sie schon vor der Begutachtung und auch ohne Pflegegrad Hilfe Anspruch nehmen.

Die Leistungen eines Pflegedienstes sind vielseitig und individuell. Sie können jederzeit erweitert, verringert oder tagtäglich gekündigt werden. In einem ersten Gespräch besprechen wir mit Ihnen die notwendige Versorgung und kümmern uns, wenn Sie es wünschen um weitere notwendige Unterstützung wie Hilfsmittel, Hausnotrufsysteme oder „Essen auf Rädern“. Wenn der Hilfebedarf festgelegt ist, planen wir unsere Einsätze bei Ihnen und erstellen einen Kostenvoranschlag nach den Vorgaben der Pflegeversicherung. Danach richten wir uns selbstverständlich gerne nach Ihren Wünschen.

Die Kosten ergeben sich im Allgemeinen aus der Anzahl der täglichen Einsätze, der Dauer pro Einsatz und der zu erbringenden Tätigkeit. Pflegedienste kalkulieren durchschnittlich zwischen 35 und 50 Euro pro Pflegestunde. Ein typischer Pflegeeinsatz am Morgen nimmt ca. 35 Minuten in Anspruch, ein abendlicher ca. 25 Minuten, natürlich handelt es sich hierbei um Erfahrungswerte. Pflegerische Versorgung ist immer eine sehr individuelle Leistung die wir an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Nehmen Sie die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, erhalten Sie bei bewilligtem Pflegegrad „Sachleistungen“. Darunter versteht man einen finanziellen Zuschuss der Pflegekasse zur Pflege. Die Höhe dieses Zuschusses ergibt sich aus dem bewilligten Pflegegrad. Überschreiten die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes den Höchstbetrag der Sachleistungen, also den Zuschuss der Pflegekassen im Rahmen des bewilligten Pflegegrads, ist diese Differenz als Eigenanteil zu finanzieren.

Wenn die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisiert wird finanziert die Pflegekasse die private Versorgung mit ebenfalls einem finanziellen Zuschuss, dem „Pflegegeld“. Diese ist jedoch geringer und wird monatlich von der Kasse an den Pflegebedürftigen oder dessen Pflegeperson ausbezahlt. Bitte vergessen Sie als Empfänger von Pflegegeld nicht, den regelmäßigen Nachweis nach § 37.3 zu erbringen. Diesen können wir gerne für Sie übernehmen.
Wenn Sie keine Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sondern die Versorgung Ihrer Angehörigen selbst übernehmen, erhalten Sie von der Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Hierfür müssen Sie gegenüber der Pflegekasse einen Nachweis über die fachgerechte Pflege erbringen. Diesen Nachweis stellen wir Ihnen gerne in einem dafür vorgesehenen Beratungseinsatz aus.Die Beratungseinsätze müssen bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal stattfinden, bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal im Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig in Anspruch genommen werden. Diese Beratungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen kostenlos. Das HFH Pflegeteam berät Sie und Ihre private Pflegeperson bei allen Fragen rund um die Pflege. Gerne informieren wir Sie dabei auch über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.

Auch Pflegepersonen benötigen mal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und sei es auch einfach nur für ein paar Stunden. Hierfür stehen Ihnen, bei bewilligtem Pflegegrad, jährlich bis zu 2.418 Euro zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir 48 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das ist die so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Wir beraten Sie gern.

Ihre Vorteile:

  • Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht immer zusätzlich zum Pflegegrad.
  • Neben der Verhinderungspflege kann der Pflegedienst in gewohnter Weise die vereinbarten Leistungen weiter erbringen.
  • Sollten Sie Pflegegeld erhalten, bekommen Sie dieses auch weiterhin ausgezahlt.
  • Die Verhinderungspflege lässt viel Gestaltungsraum für die gewünschten Leistungen. Sie kann stundenweise abgerufen oder nur über einen begrenzten Zeitraum mehrmals über das Jahr genutzt werden.
  • Für Sie bleibt alles wie bisher, nur dass sie nun mehr Hilfe oder Freizeit bekommen können

Dies sind Unterstützungsleistungen, die dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur oder der Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen dienen. Wir bieten zum Beispiel Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren oder Einkaufen und helfen Ihnen bei der Haushaltsführung. Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – für ein offenes Ohr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen. Die Pflegekassen stellen hierfür 125 EUR im Monat zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den vielfältigen Möglichkeiten. Rufen Sie uns an!

Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung, wenn dadurch die selbstständige Lebensführung oder die Versorgung erleichtert oder überhaupt erst möglich wird. Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird von der Pflegekasse geprüft. Hierfür muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Pro Maßnahme wird ein Höchstbetrag von 4000 Euro gewährt.

Wohnraumanpassungen können zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterung, Einbau einer ebenerdigen Dusche sein.

Neben der Wohnraumanpassung kommt die Pflegekasse ebenfalls für Pflegeverbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel auf. Versicherten stehen 40 Euro pro Monat für Pflegeverbrauchsmittel zur Verfügung.

Auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte können bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein Hausnotrufgerät wird von der Pflegekasse anteilig mitfinanziert.

  1. Pflegekasse – Setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
  2. Antrag – Nach Antragsstellung beauftragt Sie der MD mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  3. Pflegetagebuch – Wobei wird Hilfe benötigt und wie viel Zeit nimmt dies in Anspruch? Diese Angaben sind für die Begutachtung wichtig.
  4. Haus oder Heim – Soll der Pflegebedürftige zu Hause oder im Heim gepflegt werden? Sobald Sie dies wissen, teilen Sie es Ihrer Pflegekasse bei der Antragsstellung mit.
  5. Dauer – Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen.
  6. Pflegeheime – Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, berät Sie Ihre Pflegekasse über geeignete Pflegeheime. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich an uns wenden.

Mit der Situation „Pflegefall“ setzen sich Menschen oft erst sehr spät auseinander. Schließlich tritt dieser ja erst in fortgeschrittenem Alter ein, richtig?

Nun, genau hier sind viele überrascht. Denn: auch ein Sportunfall ist schnell mal passiert. Und man wird – wenn vielleicht auch nur vorübergehend – zu einem Pflegefall. Deshalb raten wir stets, sich mit dem Thema so früh wie möglich auseinanderzusetzen.

Hierfür stehen wir Ihnen gerne telefonisch, schriftlich und auch persönlich zur Verfügung.