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Wir bei Hände für Hamburg haben es uns zur Aufgabe gemacht, Pflegefälle und alle Betroffenen dabei zu unterstützen, das Beste aus der Situation zu machen. Wir wissen, dass wir dies nur gewährleisten können, wenn wir Wert auf eine ausgewogene Balance zwischen fachkundiger Kompetenz und menschlicher Wärme legen.
Wenn man von heut auf morgen ohne jegliche Vorkenntnisse in diese anspruchsvolle Rolle gerät, scheint es im ersten Augenblick als unmögliche Aufgabe. Doch als Angehöriger werden Sie die den meisten Anteil an der Pflege des Betroffenen leisten müssen.
Ohne Ihre Hilfe ist die Versorgung Ihrer Angehörigen kaum möglich. Um Sie für diese Aufgabe zu befähigen, bieten wir eine Praxisanleitung zur Pflege an. Darunter gehören Grifftechniken, Gewichtsverlagerungen, Schulungen zur Einnahme von den relevanten Medikamenten und weitere Tipps und Tricks.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen eines
Begutachtungsverfahrens festgestellt. Der MD tritt als neutraler Gutachter im Auftrag aller Krankenversicherungen auf.
Die Leistungen eines Pflegedienstes sind vielseitig und individuell. Sie können jederzeit erweitert, verringert oder tagtäglich gekündigt werden. In einem ersten Gespräch besprechen wir mit Ihnen die notwendige Versorgung und kümmern uns, wenn Sie es wünschen um weitere notwendige Unterstützung wie Hilfsmittel, Hausnotrufsysteme oder „Essen auf Rädern“. Wenn der Hilfebedarf festgelegt ist, planen wir unsere Einsätze bei Ihnen und erstellen einen Kostenvoranschlag nach den Vorgaben der Pflegeversicherung. Danach richten wir uns selbstverständlich gerne nach Ihren Wünschen.
Die Kosten ergeben sich im Allgemeinen aus der Anzahl der täglichen Einsätze, der Dauer pro Einsatz und der zu erbringenden Tätigkeit. Pflegedienste kalkulieren durchschnittlich zwischen 35 und 50 Euro pro Pflegestunde. Ein typischer Pflegeeinsatz am Morgen nimmt ca. 35 Minuten in Anspruch, ein abendlicher ca. 25 Minuten, natürlich handelt es sich hierbei um Erfahrungswerte. Pflegerische Versorgung ist immer eine sehr individuelle Leistung die wir an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Nehmen Sie die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, erhalten Sie bei bewilligtem Pflegegrad „Sachleistungen“. Darunter versteht man einen finanziellen Zuschuss der Pflegekasse zur Pflege. Die Höhe dieses Zuschusses ergibt sich aus dem bewilligten Pflegegrad. Überschreiten die Kosten für die Leistungen des Pflegedienstes den Höchstbetrag der Sachleistungen, also den Zuschuss der Pflegekassen im Rahmen des bewilligten Pflegegrads, ist diese Differenz als Eigenanteil zu finanzieren.
Auch Pflegepersonen benötigen mal eine Atempause oder „Urlaub“ von der Pflege – und sei es auch einfach nur für ein paar Stunden. Hierfür stehen Ihnen, bei bewilligtem Pflegegrad, jährlich bis zu 2.418 Euro zur Verfügung. Das bedeutet, dass wir 48 Stunden pro Jahr für Sie zur Unterstützung zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Das ist die so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Wir beraten Sie gern.
Ihre Vorteile:
Dies sind Unterstützungsleistungen, die dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur oder der Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen dienen. Wir bieten zum Beispiel Beschäftigungsmöglichkeiten an, unterstützen Sie bei Ihren Hobbys, gehen mit Ihnen spazieren oder Einkaufen und helfen Ihnen bei der Haushaltsführung. Wir begleiten Sie zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Manchmal besteht unsere Hilfe auch nicht aus einer Tätigkeit, sondern aus dem einfachen Dasein – für ein offenes Ohr. Das Angebot pflegerischer Betreuungsmaßnahmen ist vielfältig und orientiert sich immer an Ihren individuellen Bedürfnissen. Die Pflegekassen stellen hierfür 125 EUR im Monat zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den vielfältigen Möglichkeiten. Rufen Sie uns an!
Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung, wenn dadurch die selbstständige Lebensführung oder die Versorgung erleichtert oder überhaupt erst möglich wird. Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird von der Pflegekasse geprüft. Hierfür muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Pro Maßnahme wird ein Höchstbetrag von 4000 Euro gewährt.
Wohnraumanpassungen können zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterung, Einbau einer ebenerdigen Dusche sein.
Neben der Wohnraumanpassung kommt die Pflegekasse ebenfalls für Pflegeverbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel auf. Versicherten stehen 40 Euro pro Monat für Pflegeverbrauchsmittel zur Verfügung.
Auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte können bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein Hausnotrufgerät wird von der Pflegekasse anteilig mitfinanziert.
Mit der Situation „Pflegefall“ setzen sich Menschen oft erst sehr spät auseinander. Schließlich tritt dieser ja erst in fortgeschrittenem Alter ein, richtig?
Nun, genau hier sind viele überrascht. Denn: auch ein Sportunfall ist schnell mal passiert. Und man wird – wenn vielleicht auch nur vorübergehend – zu einem Pflegefall. Deshalb raten wir stets, sich mit dem Thema so früh wie möglich auseinanderzusetzen.
Hierfür stehen wir Ihnen gerne telefonisch, schriftlich und auch persönlich zur Verfügung.